Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN UND BEGRIFFE

1.1 Kunde/Klient: die Person oder Personen, für die Puur na Tuur seine Dienstleistungen erbringt. Der Auftraggeber und der Kunde/Klient können identisch sein, müssen es aber nicht.

1.2 Auftraggeber: die Person oder Stelle sowie deren etwaige Rechtsnachfolger, die Puur na Tuur einen Auftrag zur Erbringung ihrer Dienstleistungen erteilt hat. Sofern keine ausdrücklichen anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen mit Puur na Tuur getroffen wurden, ist der Auftraggeber derjenige, der zur Zahlung des vereinbarten Preises für die Dienstleistungen von Puur na Tuur verpflichtet ist.

1.3 Puur na Tuur ist bei der Kruispuntbank van Ondernemingen (KBO) unter dem rechtlichen Namen Van Hove, Tuur und mit der Unternehmensnummer BE 0500.470.609 eingetragen. Puur na Tuur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Therapie, Coaching, Schulungen, Workshops, Präsentationen und Vorträge an.

1.4 Dritte: Gegebenenfalls kann Puur na Tuur seine Dienstleistungen (auch) mit Hilfe von ihm beauftragter Dritter erbringen. Puur na Tuur kann die Zusammensetzung eines Teams jederzeit ändern, wenn er der Ansicht ist, dass dies für eine ordnungsgemäße Erbringung oder die Kontinuität seiner Dienstleistungen erforderlich ist.

1.5 Auftragswert: der vereinbarte Gesamtbetrag des Auftrags, der in der unterzeichneten Auftragsbestätigung oder in dem vom Auftraggeber zur Zustimmung freigegebenen Angebot oder Programmvorschlag angegeben ist.

ARTIKEL 2. GELTUNGSBEREICH DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, von Puur na Tuur erbrachten Leistungen und mit Puur na Tuur geschlossenen Verträge.

2.2 Diese Bedingungen gelten auch für Aufträge im Rahmen von „Puur na Tuur“, an denen Dritte beteiligt sind.

2.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig. In diesem Fall werden die Parteien miteinander beraten, um Ersatzbestimmungen zu vereinbaren, wobei so weit wie möglich der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung zugrunde gelegt werden.

2.4 Puur na Tuur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Zukunft anzupassen oder zu ändern.

ARTIKEL 3. AUFTRAGSVERGABE

3.1 Die Angebote von Puur na Tuur basieren ausschließlich auf den Informationen, die ihm von einem (zukünftigen) Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Der Auftraggeber versichert, dass er Puur na Tuur nach bestem Wissen und Gewissen alle relevanten Informationen für die Erstellung des Angebots sowie für die Konzeption und Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellt hat. Sollten sich diese Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt als unrichtig und/oder unvollständig erweisen, behält sich Puur na Tuur das Recht vor, den mit dem Auftraggeber vereinbarten Auftragspreis für die von Puur na Tuur zu erbringenden Leistungen nachträglich einseitig und/oder zwischenzeitlich anzupassen.

3.2 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet „Puur na Tuur“ nicht dazu, einen Teil des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des vereinbarten Auftragspreises auszuführen.

3.3 Ein Auftrag wird durch die unterzeichnete Rücksendung eines von Puur na Tuur vorgelegten Vertrags oder durch die schriftliche und/oder per E-Mail erteilte Zustimmung zu dem digital übermittelten Angebot erteilt. Damit gilt dieses digitale Angebot gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

3.4 Das Fehlen einer schriftlichen Zustimmung zu dem von Puur na Tuur unterbreiteten Angebot oder Vertrag lässt unberührt, dass davon ausgegangen wird, dass der Auftraggeber Puur na Tuur gemäß den Bedingungen des Angebots einen Auftrag erteilt zu haben, wenn und sobald Puur na Tuur mit der tatsächlichen Erbringung der Dienstleistung begonnen hat.

ARTIKEL 4. NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNG DES AUFTRAGS

4.1 Kommt es auf Wunsch oder durch Verschulden des Auftraggebers zu einer zwischenzeitlichen Änderung des Auftrags oder der Auftragsausführung, wird Puur na Tuur die erforderlichen Anpassungen nach Möglichkeit vornehmen. Führt dies zu Mehrarbeit im Vergleich zum ursprünglichen Auftragsbetrag, wird diese dem Auftraggeber ohne dass ein gesonderter schriftlicher Auftrag erforderlich ist, zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat sich durch die Änderung des Auftrags im Voraus vollständig mit den finanziellen Folgen davon einverstanden erklärt.

ARTIKEL 5. VERPFLICHTUNG ZUR EINSATZLEISTUNG

5.1 Puur na Tuur wird die von ihm zu erbringenden Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Verpflichtung zur Leistung von Bemühungen, was bedeutet, dass Puur na Tuur weder für den Erfolg und das Gelingen seiner Dienstleistungen noch für den Umfang, in dem diese Dienstleistungen zur Erreichung des vom Auftraggeber und/oder Kunden/Klienten festgelegten Ziels beitragen, garantiert.

ARTIKEL 6. ANGEBOTE UND VERHANDLUNG DES VERTRAGS

6.1 Alle Angebote von Puur na Tuur haben eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen ab dem Datum der Angebotsabgabe, sind unverbindlich und können formfrei widerrufen werden. Puur na Tuur ist nicht an Angebote gebunden, wenn diese nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Angebots schriftlich angenommen werden. Wird das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist angenommen, behält sich Puur na Tuur das Recht vor, das Angebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen. Die Annahme eines Angebots durch einen Auftraggeber erfolgt schriftlich und/oder digital, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 3.4 und 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ARTIKEL 7. VERPFLICHTUNGEN DES AUFTRAGGEBERS

7.1 Der Auftraggeber garantiert, dass die im Auftrag vereinbarte Teilnehmerzahl tatsächlich an der mit Puur na Tuur vereinbarten Dienstleistung teilnimmt. Sollte die vereinbarte Teilnehmerzahl letztendlich nicht erreicht werden, schuldet der Auftraggeber Puur na Tuur dennoch den vollständigen Auftragsbetrag, wie er im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist.

7.2 Kann ein Teilnehmer/Kunde aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht teilnehmen, kann sein Platz von einem anderen Teilnehmer eingenommen werden, jedoch ausschließlich nach vorheriger Zustimmung von Puur na Tuur. Sollte sich die Übernahme des frei gewordenen Platzes als nicht möglich erweisen, wird dem Auftraggeber der gesamte Auftragsbetrag in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung, die Puur na Tuur benötigt, um den Auftrag wie vereinbart auszuführen. Auf Anfrage von Puur na Tuur stellt der Auftraggeber Puur na Tuur an seinem Standort kostenlos einen Arbeitsraum mit Telefon- und/oder Internetanschluss zur Verfügung.

7.4 Die Einbeziehung oder Beauftragung Dritter bei der Ausführung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Puur na Tuur zulässig.

ARTIKEL 8. TARIFE, KOSTEN UND PREISE

8.1 Im Angebot von Puur na Tuur ist stets klar angegeben, welche Tarife und Kosten Puur na Tuur für die darin genannten Leistungen in Rechnung stellen wird.

8.2 Die Preise in Angeboten, Aufträgen und anderen Veröffentlichungen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, zuzüglich staatlich auferlegter Abgaben und zuzüglich sonstiger für den Auftrag anfallender oder bereits angefallener Kosten, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Versand- und Verwaltungskosten sowie Reisekosten, sofern nicht anders angegeben.

ARTIKEL 9. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1 Das Honorar von Puur na Tuur sowie die vom Auftraggeber in Rechnung gestellten Kosten werden dem Auftraggeber von Puur na Tuur stets mittels einer schriftlichen oder digitalen Rechnung in Rechnung gestellt. Nach Wahl von Puur na Tuur kann der gesamte Betrag des Auftrags oder ein Teil davon als Vorauszahlung in Rechnung gestellt werden.

9.2 Die Zahlung durch den Auftraggeber hat stets innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist.

9.3 Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug und schuldet Puur na Tuur die gesetzlichen Zinsen auf den Rechnungsbetrag, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Bleibt die Zahlung aus, kann der Auftrag zudem einseitig von Puur na Tuur ausgesetzt werden, ohne dass Puur na Tuur dem Auftraggeber gegenüber dadurch schadensersatzpflichtig wird. Darüber hinaus ist Puur na Tuur in diesem Fall berechtigt, den Vertrag einseitig außergerichtlich zu kündigen.

9.4 Befindet sich der Auftraggeber hinsichtlich der Zahlung an Puur na Tuur in Verzug oder kommt er einer oder mehreren ihm obliegenden Verpflichtungen in anderer Weise nicht nach, so gehen alle Puur na Tuur in diesem Zusammenhang entstehenden (Inkasso- und sonstige gerichtliche oder außergerichtliche) Kosten zu Lasten des Auftraggebers, wobei stets ein Mindestbetrag von 25% des vereinbarten Auftragsbetrags gilt.

9.5 Bei vereinbarten regelmäßigen Zahlungen ist die Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum der (Teil-)Rechnung verpflichtend. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung der Teilrechnung in Verzug, ist Puur na Tuur berechtigt, den gesamten Betrag einzufordern.

9.6 Teilzahlungen sind nur nach Zustimmung und Bestätigung durch Puur na Tuur möglich. Werden die Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet, ist Puur na Tuur berechtigt, die gesetzlichen Zinsen für Unternehmen auf den verspätet gezahlten Betrag zu verlangen.

ARTIKEL 10. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

10.1 Wird der Auftrag aus Gründen, die Puur na Tuur nicht zuzurechnen sind, vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgenommen, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:

 

Beispiel 1: Ein Teilnehmer sagt am Dienstag einen Workshop ab, der am darauffolgenden Freitag stattfinden sollte. Die Stornierungsgebühren betragen 100%, d. h. Zelle C/10.3

Beispiel 2: Ein geplanter halbtägiger Coaching-Termin wird vom Kunden/Klienten 4 Tage im Voraus abgesagt. Die Stornierungsgebühren betragen dann 25% des vereinbarten Tarifs. Siehe Zelle D/10.6

Beispiel 3: Ein 1-stündiger Therapie-/Coaching-Termin für Mittwochnachmittag wird am Montag davor abgesagt. Es fallen keine Stornierungsgebühren an. Wäre der Termin erst am Dienstag abgesagt worden, betragen die Stornierungsgebühren 100%. Siehe dazu die Zellen C/10.5 bzw. B/10.5

10.2 Stornierung und Änderung von Schulungen, Gruppen, Programmen sowie Ausschluss von der Teilnahme durch Tuur Van Hove

10.2 Tuur Van Hove behält sich das Recht vor, alle Veranstaltungen, wie z. B. Workshops usw., jederzeit aufgrund unzureichender Teilnehmerzahl oder aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 13 abzusagen. In solchen Fällen erstattet Tuur Van Hove alle von der Gegenpartei gezahlten Beträge zurück, abzüglich der bereits angefallenen Verwaltungskosten in Höhe von 5 Euro.

ARTIKEL 11. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES AUFTRAGS

11.1 Die Dauer des Auftrags hängt von der Art der Dienstleistung ab und wird so weit wie möglich im Voraus in der Auftragsbestätigung vereinbart. In der Auftragsbestätigung wird, sofern möglich, eine Schätzung der Auftragsdauer und der Anzahl der durchzuführenden Sitzungen angegeben.

11.2 Nach Ablauf der Auftragsdauer besteht kein Anspruch mehr auf nicht oder noch nicht in Anspruch genommene Teile des Auftrags, wie beispielsweise Therapie-/Coaching-Stunden und Unterrichtsmaterialien jeglicher Art.

ARTIKEL 12. VORZEITIGE BEENDIGUNG DES AUFTRAGS

12.1 Beide Parteien können den Vertrag einseitig kündigen, wenn eine von ihnen der Ansicht ist, dass die Auftragsausführung nicht mehr gemäß dem bestätigten Angebot und etwaigen späteren zusätzlichen Auftragsspezifikationen erfolgen kann. Dies ist der anderen Partei begründet, schriftlich und rechtzeitig mitzuteilen.

12.2 Wenn der Auftraggeber aus anderen Gründen als einer Fahrlässigkeit seitens Puur na Tuur eine vorzeitige Kündigung vornimmt, hat Puur na Tuur dennoch Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Auftragspreises, einschließlich der Erstattung der ihm entstandenen und gegebenenfalls noch entstehenden Kosten. Ist die Zahlung bereits erfolgt, findet daher keine Rückerstattung statt.

12.3 Puur na Tuur darf von seinem Recht auf vorzeitige Kündigung nur dann Gebrauch machen, wenn Tatsachen und Umstände vorliegen, die sich seinem Einfluss entziehen oder ihm nicht anzulasten sind und aufgrund derer die Erfüllung des Auftrags vernünftigerweise nicht von ihm verlangt werden kann. Puur na Tuur hat in diesem Fall in jedem Fall Anspruch auf Vergütung seiner Leistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung.

ARTIKEL 13. HAFTUNG

13.1 Puur na Tuur sowie seine Mitarbeiter und Partner haften in keinem Fall für (direkte oder indirekte) Schäden, die dem Auftraggeber und/oder dem Kunden/Klienten durch und/oder während der Nutzung der von Puur na Tuur und/oder in dessen Namen gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen entstehen.

13.2 Darüber hinaus haftet Puur na Tuur in keinem Fall für die Qualität oder das Ergebnis der von ihm erbrachten Dienstleistungen; Puur na Tuur unterliegt lediglich einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung. (Siehe auch Artikel 5).

ARTIKEL 14. GEISTIGES EIGENTUM / URHEBERRECHT

14.1 Modelle, Techniken, Instrumente und Unterrichtsmaterialien, die von Puur na Tuur zur Ausführung des Auftrags entwickelt und/oder verwendet wurden, sind und bleiben Eigentum von Puur na Tuur. Gleiches gilt auch für die von Puur na Tuur zu erstellenden Berichte. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht, diese Berichte innerhalb seiner eigenen Organisation zu nutzen. Eine Veröffentlichung eines oder mehrerer dieser Elemente darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Puur na Tuur erfolgen. Alle von Puur na Tuur erstellten Dokumente unterliegen von Rechts wegen dem Urheberrecht.

ARTIKEL 15. VERTRAULICHKEIT

15.1 Puur na Tuur ist zur Geheimhaltung aller Informationen verpflichtet, die ihm in Bezug auf seinen Auftraggeber und seinen Kunden/Klienten bekannt geworden sind. Puur na Tuur hält sich an das Datenschutzgesetz und wird die Daten seines Auftraggebers und Kunden/Klienten ausschließlich für die Bearbeitung und administrative Abwicklung des Auftrags verwenden. Die Daten des Auftraggebers und des Kunden/Klienten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es liegen schwerwiegende rechtliche Gründe dafür vor.

ARTIKEL 16. BESONDERE BESTIMMUNGEN

16.1 Puur na Tuur behält sich das Recht vor, Teilnehmer eines Workshops, die durch ihr Verhalten oder auf andere Weise den normalen Ablauf des Workshops stören oder anderweitig behindern, von der Teilnahme auszuschließen. Der Ausschluss wird dem Auftraggeber schriftlich und unter Angabe von Gründen mitgeteilt und lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung des vollen Betrags für die Schulung oder Dienstleistung an Puur na Tuur unberührt.

16.2 Für alle Angelegenheiten/Bestimmungen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gilt belgisches Recht.

16.3 Im Falle von Streitigkeiten entscheidet das zuständige belgische Gericht.

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